Wenngleich auch eine mündliche abmahnung grundsätzlich wirksam sein kann, wird in den weit überwiegenden fällen alleine aus gründen der beweissicherung eine schriftliche abmahnung ausgesprochen.
Muss eine abmahnung unterschrieben werden. Der gesetzgeber gibt einem weisungsbefugten die möglichkeit, ebenjene auch mündlich aussprechen, ohne dass sie an wirksamkeit verliert. Wer hat die abmahnung unterschrieben? Eine unwirksame abmahnung hat rechtlich keinen bestand und muss aus der personalakte entfernt werden.
Sie müssen die abmahnung nicht unterschreiben. Allerdings empfiehlt sich zur absicherung immer eine schriftliche abmahnung, die dem arbeitnehmer per einschreiben zugestellt werden sollte, damit die rechtswirksamkeit vor gericht bewiesen werden kann. Dann sollte man eben diesen passus streichen lassen und nur unterschreiben, wenn damit der erhalt dokumentiert werden soll.
Eine anschließende bewährungsfrist muss nicht zwingend und in jedem fall eingehalten werden. Eine abmahnung ist nur in besonderen fällen überflüssig. Bei kündigung betriebsrat über abmahnung informieren.
Eine abmahnung sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. Die kündigung kann auch von ihrem vertreter unterschrieben werden. Der arbeitgeber kündigt daraufhin dem arbeitnehmer, da er glaubt, 2 abmahnungen reichen aus, um eine verhaltensbedingte kündigung zu rechtfertigen.
Dabei spielt es keine rolle, ob die empfänger auch die übeltäter sind. Aber es ist doch so das man nur was unterschreibt wenn man damit auch […] Die richtigkeit der abmahnung muss unbedingt geprüft werden, bevor eine vertragsstrafenbewehrte unterlassungserklärung abgegeben (unterschrieben) wird.
Allerdings sollten sie unbedingt darauf achten, dass sie mit ihrer unterschrift tatsächlich nur den empfang des schreibens und nichts anderes bestätigen. Dann muss aber neben dem namen des unterzeichners das vertretungsverhältnis offen gelegt. Sind keine formfehler in der abmahnung zu finden, hat der arbeitnehmer dennoch immer die möglichkeit, gegen die ungerechtfertigte abmahnung vorzugehen.