Möglicher sterbegeldanspruch bei ableben der witwe eines beamten;
Gibt es noch sterbegeld. Bis zum jahr 2004 erhielten die hinterbliebenen von gesetzlich krankenversicherten ein sterbegeld von der krankenkasse für die bestattungskosten. Diese form des sterbegelds kommt nur infrage, wenn die familie die bestattungskosten nachweislich nicht selbst zahlen kann. Es wird beim tod an die hinterbliebenen beziehungsweise begünstigten ausbezahlt, die damit die friedhofsgebühren, den bestatter, die trauerfeier, den steinmetz und den friedhofsgärtner bezahlen.
Das gesetzliche sterbegeld wurde am 01.01.2004 abgeschafft. Obwohl das gesetzliche sterbegeld seit 2004 nicht mehr existiert, gibt es noch einige wenige, die über ihren arbeitgeber oder das beamtenversorgungsgesetz im todesfall leistungen für die hinterbliebenen erhalten. Sterbegeld, welches im rahmen einer gesetzlichen unfallversicherung ausgezahlt wird, gibt es in einigen fällen noch immer.
Stirbt ein/e angehörige/r bei einem arbeitsunfall oder in folge einer nachgewiesenen berufskrankheit, zahlt die gesetzliche unfallversicherung ein sterbegeld an die hinterbliebenen aus. Beamte (bund und länder) arbeitnehmer mit innertariflichen oder außertariflichen sondervereinbarungen; Die sterbegeldvorsorge der direkte leben.
Es gibt auch echte sterbegeldversicherungen, aus denen leistungen bezogen werden können. Auch arbeitgeber können sich zur zahlung eines sterbegelds verpflichten. Falls ein enges familienmitglied noch über vermögen verfügt, gibt es vom sozialamt kein sterbegeld.
Obwohl das sterbegeld bei nicht verbeamteten angestellten in der gesetzlichen krankenversicherung schon lange zum großen teil gestrichen wurde, gibt es dieses in der beamtenversorgung noch immer. Hier hilft nur noch eine private sterbegeldversicherung. Das sterbegeld der gesetzlichen krankenversicherung gibt es seit dem jahre 2004 nicht mehr.
Klären sie zunächst, ob und welche ansprüche auf sterbegeld in ihrem fall gegebenenfalls noch bestehen. Das bedeutet, es gibt bundesländer, die das bislang noch nicht getan haben und es gibt bundesländer, die bereits eigene gesetze eingeführt haben. Auch wenn sich niemand gerne mit dem thema auseinandersetzt, ist es immens wichtig, frühzeitig dafür zu sorgen, dass der eigene tod nicht zu einer nachhaltig eklatanten belastung für die angehörigen wird.