Basierend darauf können sie die erbschaft vorbehaltlos (d.h.
Erbe annehmen unter vorbehalt. Insbesondere dann, wenn die zusammensetzung des erbes unbekannt ist.dabei sind zwei konstellationen zu unterscheiden, die in 6 wochen ab kenntnis des todes des erblassers entschieden sein müssen: So kann sich jeder erbe ein bild von der vermögenslage machen. Die haftung ist nicht begrenzt.
Der erbe kann die erbschaft unter dem vorbehalt der inventarerrichtung annehmen (sog. Möchte ein erbe einen nachlass unter dem vorbehalt der errichtung eines inventars annehmen, so muss er dafür bei der gerichtskanzlei des erstinstanzlichen gerichts des bezirks, in dem der nachlass eröffnet wird, oder im beisein eines notars eine entsprechende erklärung abgeben. Häufig steht der erbe vor der frage, ob er die das erbe annehmen oder ausschlagen soll.
Leider erhält man unter umständen aber nicht das vermögen, sondern die schulden des verstorbenen. Falls sie ein erbe nicht annehmen wollen, müssen sie dies innerhalb von drei monaten mit einem eingeschriebenen brief der zuständigen behörde am letzten wohnsitz der verstorbenen person mitteilen. Annahme einer erbschaft unter vorbehalt der errichtung eines nachlassverzeichnisses diese möglichkeit ist für den noch unschlüssigen erben interessant, der noch nicht weiß, ob er das erbe annehmen oder ausschlagen soll.
Danach können alle erben während mindestens eines monats vor der annahme das inventar einsehen. Selbstverständlich kann er sie auch ausschlagen. Der erbe muss allerdings die erbschaft nicht zwingend durch ausdrückliche erklärung annehmen, um sein ausschlagungsrecht zu verlieren.
Ob die annahme unter einem vorbehalt der haftungsbeschränkung erklärt werden soll, kann der erbe häufig nicht ohne weitere ermittlungen über den nachlass entscheiden. Die wichtigste dabei ist, dass der erbfall als vermögenszuwachs der erben angesehen wird und daher wie jedes andere einkommen auch […] In diesem fall geht ihr erbteil an ihre gesetzlichen erbinnen und erben, die ihrerseits wiederum drei monate zeit haben, dieses auszuschlagen.
Tragisch ist, dass der erbe für genau diese schulden mit seinem gesamten privatvermögen haftet. Doch jeder erbe kann sein erbe ausschlagen. Inklusive nicht inventarisierter aktiven und passiven) oder unter vorbehalt des öffentlichen inventars annehmen.