Tragisch ist, dass der erbe für genau diese schulden mit seinem gesamten privatvermögen haftet.
Erbe annehmen unter vorbehalt. Ob die annahme unter einem vorbehalt der haftungsbeschränkung erklärt werden soll, kann der erbe häufig nicht ohne weitere ermittlungen über den nachlass entscheiden. Häufig steht der erbe vor der frage, ob er die das erbe annehmen oder ausschlagen soll. Die haftung ist nicht begrenzt.
Aus diesem grunde räumt das spanische erbrecht dem erben eine frist ein, in der der erbe entscheiden kann, ob er die erbschaft annimmt oder ausschlägt. Seither hat sich zwar das ein oder andere geändert, das gesetzt basiert aber nach wie vor auf den gleichen prämissen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass eine ausschlagung unwiderruflich ist und nicht unter dem vorbehalt des pflichtteils erklärt werden kann (siehe dazu den blog vom 07.08.2015 „ausschlagung einer erbschaft unter vorbehalt des pflichtteils nur noch bis 31.12.2016 möglich!“).
Mit unserem erbe auf der piste. In diesem fall geht ihr erbteil an ihre gesetzlichen erbinnen und erben, die ihrerseits wiederum drei monate zeit haben, dieses auszuschlagen. Entweder ganz oder gar nicht.
Die wichtigste dabei ist, dass der erbfall als vermögenszuwachs der erben angesehen wird und daher wie jedes andere einkommen auch […] Der erbe muss allerdings die erbschaft nicht zwingend durch ausdrückliche erklärung annehmen, um sein ausschlagungsrecht zu verlieren. Selbstverständlich kann er sie auch ausschlagen.
Doch jeder erbe kann sein erbe ausschlagen. So kann sich jeder erbe ein bild von der vermögenslage machen. Leider erhält man unter umständen aber nicht das vermögen, sondern die schulden des verstorbenen.
Inklusive nicht inventarisierter aktiven und passiven) oder unter vorbehalt des öffentlichen inventars annehmen. Falls sie ein erbe nicht annehmen wollen, müssen sie dies innerhalb von drei monaten mit einem eingeschriebenen brief der zuständigen behörde am letzten wohnsitz der verstorbenen person mitteilen. Insbesondere dann, wenn die zusammensetzung des erbes unbekannt ist.dabei sind zwei konstellationen zu unterscheiden, die in 6 wochen ab kenntnis des todes des erblassers entschieden sein müssen: