Je nach pflegestufe unterscheidet sich auch die höhe der leistungen.
Pflegestufe 0 leistungen 2015. Die gesetzlichen voraussetzungen für die pflegestufe 1 (erhebliche pflegebedürftigkeit) wurden erfüllt, wenn der hilfebedarf der pflegebedürftigen person täglich mindestens zwei verrichtungen der grundpflege (ernährung, körperpflege und mobilität) umfasste. Januar 2013 werden die leistungen in der stufe 0 auch als pflegegeld und pflegesachleistungen gewährt, sodass seither auch in der inoffiziellen pflegestufe 0 leistungen zur verbesserung des individuellen wohnumfeldes, pflegehilfsmittel oder leistungen der verhinderungspflege beantragt werden können. 316 € / 689 € pflegestufe 2 (ohne demenz) pflegegrad 3:
316 € / 689 € pflegestufe 1 (mit demenz) pflegegrad 3: Zudem bekommen auch pflegebedürftige mit demenz, die bisher unter die sogenannte „pflegestufe 0“ gefallen sind, anspruch auf leistungen zur vollstationären pflege. Wurde hingegen ein professioneller pflegedienst eingesetzt, konnten sachleistungen im gegenwert von 231 euro geltend gemacht werden.
123 € (120 € bis 2015) 231 € (225 € bis 2015) und auch in den pflegestufen i und ii wurde die versorgung, für personen die an demenz erkrankt oder in ihrer alltagskompetenz eingeschränkt sind, verbessert. Leistungen ab 2015 pro monat (angaben in euro) bis zu pflegestufe 0 (mit demenz*) 0 231 pflegestufe i 450 468 pflegestufe i (mit demenz*) 450 689 pflegestufe ii 1.100 1.144 pflegestufe ii (mit demenz*) 1.100 1.298 pflegestufe iii 1.550 1.612 pflegestufe iii (mit demenz*) 1.550 1.612 Allen pflegebedürftigen wird eine zusätzliche betreuungsleistung in höhe von monatlich 104 euro gewährt, mit der sie hauswirtschaftliche leistungen finanzieren können.
Bereits anerkannte betreuungsbedürftige der pflegestufe 0 bedürfen keiner neuen diagnose. Pflegestufe i (mit demenz*) 316: Entschied sich die pflegebedürftige person für das pflegegeld, wurden 123 euro im monat ausgezahlt.
Stufe i = 244 eur. Leistungen der gesetzlichen pflegeversicherung ab dem 01.01.2015 das pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei gesetzen, durch die die pflege in deutschland verbessert wird. Somit soll der beitragssatz im zuge der pflegereform 2015 um insgesamt 0,5 prozentpunkte steigen.
Zusätzlich zu den 3 definierten pflegestufen werden auch dann leistungen gewährt, wenn eine erkrankung vorliegt, die zu einer erheblichen einschränkung der alltagskompetenz führt. Auch das pflegegeld wurde dynamisiert und beträgt ab dem 01.01.2015 in. Außerdem musste der oder die pflegebedürftige.