17.02.2018 feststellungsklage ist möglich bei streit zwischen erben und testamentsvollstrecker.
Erbe und testamentsvollstrecker in einer person. Absatz 2 regelt, dass dem erben die erlaubnis erteilt wird, wenn er die monatsfrist einhält, der erblasser zum besitz der waffen berechtigt war und der erbe zuverlässig. Aber auch, wenn die erben noch minderjährig sind oder ein mensch mit behinderung vom nachlass profitieren soll, ist es sinnvoll, eine testamentsvollstre. Der testamentsvollstrecker hat dagegen keine klagebefugnis in folgenden angelegenheiten:
Ein testament regelt, wer was vom nachlass bekommt. Manches testament geht ins leere, weil sich der erbe oder die erben nicht an das halten, was der erblasser als seinen letzten willen dokumentiert hat. Sie müssen darüber hinaus auch zusammen bestimmen, was mit dem erbe.
Hier kommt der testamentsvollstrecker ins spiel: 8 u 39/17, zu entscheiden. Ein testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die anordnungen des erblassers aus einem testament umgesetzt werden.
In der höchstrichterlichen rechtsprechung geklärt ist auch, daß dieselbe person in bezug auf einen vermächtnisgegenstand gleichzeitig testamentsvollstrecker für den erben. Diese person wird nicht erbe, sondern bekommt lediglich das recht, die gegenstände von den erben zu fordern. Der erwerb einer waffe infolge eines erbfalls ist in § 20 waffg geregelt.
Die erfüllung der aufgaben einer testamentsvollstreckung kann gefühle verletzen und dadurch die neigung eines erben oder vermächtnisnehmers befördern, einen rechtsstreit mit dem testamentsvollstrecker zu beginnen. In einem steuerprozess ist der testamentsvollstrecker dann prozessführungsbefugt, wenn das finanzamt den einkommensteuerbescheid für eine veranlagungszeitraum des erblassers an den testamentsvollstrecker richtete (bfh, bb 2003, 2498). Er begleitet die umsetzung der verfügungen, teilt den nachlass unter den erben auf und funktioniert gegebenenfalls als vermittler, wenn es in der erbengemeinschaft zu streitigkeiten unter den miterben kommt.
Der erbe und ein vom erblasser eingesetzter testamentsvollstrecker liegen in vielen fällen im streit über die umsetzung von anordnungen des erblassers im testament. Dadurch kann auch bei einer weiter in der zukunft liegenden testamentsvollstreckung gewährleistet werden, dass die gewählte person auch selbst die testamentsvollstreckung übernehmen kann. Absatz 1 regelt die monatsfrist zur beantragung einer waffenbesitzkarte.