Dies bedeutet eine chance für einen neuanfang für selbständige ohne schulden und vollstreckungsdruck.
Was ist eine regelinsolvenz. Die beantragung einer regelinsolvenz hat das ziel, alle gläubiger im höchstmöglichen umfang, gleichberechtigt zu befriedigen. Dabei verkaufen die arbeitnehmer die forderungen aus dem insolvenzgeld an die bank zum preis der jeweiligen nettolöhne. Ein vernünftiger zahlungsplan bietet die erwünschte erleichterung.
Die insolvenz ist gekennzeichnet durch akute zahlungsunfähigkeit („illiquidität“ oder mangelnde liquidität) oder drohende zahlungsunfähigkeit, die aus überschuldung abgeleitet werden kann. Wie bereits erwähnt handelt es sich um unterschiedliche verfahren für verschiedene personengruppen. Wir gehen im folgenden etwas genauer auf diese drei ziele ein:
Die verbraucherinsolvenz ist im prinzip die vereinfachte und angenehmere variante der regelinsolvenz. Mit seiner kanzlei schulz & partner führt er seit 2012 die schuldnerberatung schulz, die in mehreren deutschen städten ansässig ist und schuldnern dabei hilft, ihre schulden durch einen außergerichtlichen vergleich, eine regelinsolvenz oder eine privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die schulden oder verbindlichkeiten gegenüber gläubigern aktuell oder in absehbarer zeit nicht mehr beglichen werden können.
Während also ein zweites privatinsolvenzverfahren bei gleichzeitig laufendem erstem verfahren nur unter bestimmten umständen möglich sein kann, stellt sich eine weitere frage. Um seine schulden los zu werden, kann er die regelinsolvenz beantragen. Eine andere möglichkeit sind die forderungsverkäufe.
Ziel des verfahrens ist es, die gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Es ist grundsätzlich zwischen der sogenannten regelinsolvenz und dem verbraucherinsolvenzverfahren zu unterscheiden. Sie stehen unter einem schutzschirm.
Ein handwerksunternehmer hat sich verkalkuliert. Im gegensatz zu einer verbraucherinsolvenz ist eine regelinsolvenz schneller abzuwickeln. Diese frage ist grundsätzlich mit „ja“ zu.