Ein erbvertrag ist eine sogenannte verfügung von todes wegen, die in vertragsform errichtet wird und eine alternative zum testament ist.
Was ist ein erbvertrag. Er muss notariell beurkundet werden. Er bedarf einer beiderseitigen zustimmung und einer notariellen beglaubigung. Grundsätzlich ist immer eine beglaubigung vom notar nötig, damit ein erbvertrag rechtswirksam wird.
Er entfaltet eine hohe bindungswirkung, weshalb er jedoch nicht ohne weiteres widerrufen werden kann. Ein testament ist hingegen eine einseitig gesetzte willenserklärung, die vom erblasser jederzeit widerrufen werden kann. Ein erbvertrag ist eine in vertragsform erstellte verfügung von todes wegen, womit der erblasser erben einsetzen kann.
Ein rücktritt vom erbvertrag ist (anders als der widerruf eines testaments) nur dann möglich, wenn die vertragsparteien sich dies bei vertragsschluss vorbehalten. Der erbvertrag ist wie das testament eine verfügung von todes wegen. Heidelberg ein testament können erblasserinnen und erblasser jederzeit ändern.
Was hierbei zu beachten ist. Meine eltern stehen kurz vor der pensionierung, und sie denken darüber nach, einen erbschaftsvertrag abzuschließen. Dies ist ein nachteil gegenüber einem testament.
Hat der erblasser einen erbvertrag abgeschlossen und errichtet er später ein diesem vertrag widersprechendes testament, so geht der erbvertrag diesem grundsätzlich vor, obwohl das testament die zeitlich neuere verfügung von todes wegen darstellt. Ein erbvertrag ist verbindlicher als ein testament. Während im testament der nachlass lediglich unter den erben verteilt wird, ist.
468 zgb als erblasser einen erbvertrag abschließen. Pactum successorium) ist neben dem testament nach deutschem recht die zweite möglichkeit, durch verfügung von todes wegen regelungen über den verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen vermögens nach dem tod zu treffen und von der gesetzlichen erbfolge abzuweichen. Ich werde ihnen sagen, dass sie sich mit einem anwalt treffen sollen, damit sie die rechtliche hilfe bekommen, die sie brauchen.