Erstmals seit 2015 ändern sich im zuge der geänderten düsseldorfer tabelle ab 2020 die sogenannten selbstbehalte.
Selbstbehalt bei kindesunterhalt 2015. Selbstbehalt 2023 bei unterhalt gegenüber: Zur zahlung von kindesunterhalt müssen immer zwei voraussetzungen gegeben sein: Beim kindesunterhalt, wenn der andere elternteil wesentlich höhere einkünfte hat:
In diesem fall muss der erwerbstätige elternteil nicht schon das einkommen oberhalb des notwendigen. 960 € anderen volljährigen kinder: Zum einen muss vonseiten des gläubigers eine bedürftigkeit bestehen, zum anderen bedarf es natürlich auch einer entsprechenden finanziellen leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen.
Kindern bis 21 jahre (im haushalt eines elternteils und allgemeine schulausbildung), unterhaltspflichtiger erwerbstätig: Der selbstbehalt des unterhaltspflichtigen ändert sich nicht und auch der bedarf studierender, die bei den eltern oder einem elternteil wohnen, bleibt unverändert. Immerhin um 80 € monatlich.
Bei uns läuft es darauf hinaus das die kinder (11&18) wöchentlich zwischen mutter und vater wechseln. Obwohl im sinne des scheidungsrechts eigentlich ein verbleiben der in der ehe gewohnten finanziellen situation für beide eheparteien. Möglich wäre allerdings ein anspruch auf trennungsunterhalt.
Bei einem nettoeinkommen bis 1.900 euro monatlich und bspw. Dieser wird ja bekanntlich nach den richtlinien der düsseldorfer tabelle berechnet. Besagter elternteil*, kann also quasi ab 01.01.2015 auf eine neuberechnung des kindesunterhaltes bestehen.
Der selbstbehalt ist im rahmen des unterhaltsrechts der betrag, der der unterhaltspflichtigen person im verhältnis zu einer bestimmten unterhaltsberechtigten person verbleiben muss. In allen drei fällen gab es 2015 deutliche erhöhungen im vergleich zum vergangenen jahr. Der selbstbehalt ist je nach unterhaltsart unterschiedlich geregelt: