Juristische personen des privatrechts sind u.a.:
Juristische person des privaten rechts. Während die juristische person des öffentlichen rechts durch einen hoheitsakt entsteht, erlangen juristische personen des privatrechts ihre rechtsfähigkeit durch eintragung in ein register. Bestätigung über sachzuwendung an stiftung des privaten rechts: All diese personen unterliegen der direkten staatsaufsicht durch eine zuständige verwaltungsbehörden.
Welches wissen sich dabei die juristische person zurechnen lassen muss, wird differenziert. Rechtlich besteht danach aber kein zweifel, dass der staat (und seine erscheinungsformen) eine juristische person des öffentlichen rechts ist. Unterschieden werden juristische personen des öffentlichen und des privaten rechts.
Ebenfalls muss unterschieden werden zwischen juristischen personen des privaten rechts und solchen des öffentlichen rechts. Juristische personen sind hingegen weit weniger fassbar. Juristische personen des öffentlichen rechts sind körperschaften des öffentlichen rechts, anstalten des öffentlichen rechts und stiftungen des öffentlichen rechts.
Dies sind beispielsweise bund, land, gemeinden oder auch berufsständige kammern wie die ihk oder die ärztekammer. Formen von juristischen personen des öffentlichen rechts sind etwa die körperschaften öffentlichen rechts wozu der staat, gemeinden, öffentliche sparkassen oder auch gemeindeverbände gehören. Juristische personen des öffentlichen rechts.
Der sache nach steht ihr dieser grundrechtsschutz Verein (eingetragener verein, altrechtlicher verein, rechtsfähiger wirtschaftlicher verein), aktiengesellschaft, kommanditgesellschaft auf aktien, gesellschaft mit beschränkter haftung einschließlich der unternehmergesellschaft, eingetragene. Dies sind vereine (eingetragener verein, aktiengesellschaft, gesellschaft mit beschränkter haftung, genossenschaften) und stiftungen.
Als juristische person bezeichnet man eine vereinigung, die zu einem bestimmten zweck gegründet wird. Juristische person in der deutschen rechtsordnung gibt es zwei arten von personen: Die begriffserklärung von juristische person.