Das sind die eltern, geschwister und schließlich nichten und neffen des erblassers.
Erben 3. ordnung. Ordnung, eltern, geschwister, neffen/nichten sind erben 2. Ordnung gilt das sogenannte erbrecht nach linien: Die erben der vierten ordnung sind urgroßeltern und deren abkömmlinge, § 1928 bgb.
Die freibeträge sind in der familie höher, je näher man dem erblasser stand. Gibt es keine lebenden verwandten der 1. Für die dritte ordnung gelten die regeln der zweiten ordnung entsprechend:
Die erben werden in drei ordnungen aufgeteilt, deren reihenfolge bestimmt, wer vorrangig erbt. Sind auch in der zweiten ordnung keine erben mehr vorhanden, kommen nach der gesetzlichen erbfolge die erben der dritten ordnung an die reihe. Ordnung sind die großeltern des erblassers und deren abkömmlinge, folglich großvater und großmutter, onkel und tanten, cousins und cousinen usw.
Eine verwandte stirbt ohne eigene abkömmlinge und ohne einen ehegatten oder geschwister zu haben. Mehrere erben zu gleichen teilen, ohne unterschied, ob sie derselben linie oder verschiedenen linien angehören. Wenn ein elternteil und zwei geschwister vorhanden sind, erhält.
Ordnung werden die großeltern des erblassers und deren kinder und kindeskinder gezählt. Die eltern sind bereits verstorben. Erben der 5.ordnung und der ferneren ordnungen sind die entfernteren voreltern des erblassers und deren abkömmlinge.
Ordnung erben nur dann, wenn erben der 1. Der bruder und die schwester des erblassers sind von der erbfolge durch die eltern ausgeschlossen. Beide elternteile des erblassers (erben 2.