Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung lag 2015 bei. 49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Um sich privat versichern zu können, muss das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers über der Versicherungspflichtgrenze liegen, diese betrug 2015
Beitragsbemessungsgrenzen 2015 Alte Bundesländer Neue Bundesländer ; Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) 49.500,00 € . Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung/ Pflegeversicherung (monatlich) Erläuterung bei Private Krankenversicherung:
Sitzung 28.11.2014 seine Zustimmung zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015. Damit stehen die Beitragsbemessungsgrenzen für 2015 fest. Das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer wird nicht unbeschränkter Höhe für die Beitragsberechnung herangezogen. Es gibt Höchstbeträge. Diese werden Beitragsbemessungsgrenzen genannt.
Für jede Versicherungsart gibt es eine getrennte Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze. Für die Kranken- und Pflegeversicherung lag die Beitragsbemessungsgrenze 2014 bei 4.050 Euro im Monat. Im Jahr 2015 wird der Beitrag zur Kranken-und Pflegeversicherung auf 4.125 Euro im Monat ansteigen.
Für 2015 1,175% bzw. Sachsen 0,675% von 4.125,00 € (Beitragsbemessungsgrenze 2015). . Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung soll 650,00 € betragen; Der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung soll 100,00 € betragen; Private Krankenversicherung Alle Bundesländer;
Rechengrößen der Sozialversicherung 2015 (endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2015) Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung. . Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung: jährlich 49.500,00 €, monatlich: 4.125,00 € .
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich um 75,00 Euro) und der Renten- und Arbeitslosenversicherung (monatlich um 100,00 Euro im Westen; 200,00 Euro im Osten) werden die Beiträge ab dem 01.01.2015 für höherverdienende Mitglieder aus einer höheren Bemessungsgrundlage berechnet.
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung: 6.050 € 72.600 € 5.200 € 62.400 € Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung: 4.575 € 54.900 € 4.575 € 54.900 € Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung: 4.125 € 49.500 € 4.125 € 49.500 € Bezugsgröße der Sozialversicherung: 2.835 .
Auch für das Kalenderjahr 2015 haben sich wieder einige Grenzwerte, Beitragssätze und Leistungsbeträge der Sozialversicherung geändert. Wir haben zu Ihrer Orientierung die aktuell geltenden Grenzwerte und die Leistungsbeträge nachfolgend zusammengestellt, und zwar unabhängig davon, ob eine Änderung eingetreten ist oder nicht. Die nachfolgenden Tabellen geben die für das Kalenderjahr…
infoCenter „Sozialversicherungspflicht" NWB YAAAB-41368 Zum 1.1.2015 ändert sich wieder eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung aktualisiert alle dynamischen Rechengrößen der Sozialversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen).
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